Arbeiten nach dem
Wasserhaushaltsgesetz

Arbeiten nach WHG §19 in Siegburg und Umgebung

Wasser ist eine der wichtigsten Ressourcen für uns Menschen, die Natur und Tierwelt. Der Schutz dieser Ressource hat oberste Priorität. Zu diesem Zweck wurde das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beschlossen. Durch die nachhaltige Bewirtschaftung betroffener Flächen sollen ober- und unterirdische Gewässer vor Verunreinigungen geschützt werden. Wir wurden durch den TÜV Rheinland als Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zertifiziert. Daher erfüllen unsere Arbeiten in Siegburg alle Anforderungen des Gesetzes und wir leisten – gemeinsam mit Ihnen – einen wichtigen Beitrag zum Grundwasserschutz.

Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise und unseren speziellen Arbeiten nach dem Wasserhaushaltsgesetz in Siegburg.

Mehr zu Böckem

Leistungen

Diese einzelnen Leistungen gehören zu der Oberleistung

 

Einbau und Instandhaltung von halbstarren Asphaltflächen nach §19 WHG

Ob Parkplätze, Lagerflächen oder Straßen: Dank unserer TÜV-Zertifizierung als Fachbetrieb in Siegburg sind wir dazu berechtigt, halbstarre Asphaltflächen zu errichten und instand zu halten. Zur Herstellung dieser Flächen verwenden wir das Spezialmaterial Densiphalt. Es erfüllt alle Anforderungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG §19), ist nach kurzer Zeit nutzbar und überzeugt durch eine hohe Standfestigkeit.

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Einbau, Instandhaltung und Instandsetzung von Auffangräumen und Abfüllflächen aus Beton für LAU- und HBV-Anlagen

Für Anlagen zum Lagern, Auffüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) sowie zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) wassergefährdender Stoffe realisieren wir technisch anspruchsvolle Betonbauten. Für die Auffangräume und Abfüllflächen verwenden wir ausschließlich flüssigkeitsdichte Materialien nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

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Einbau, Instandhaltung und Instandsetzung von Auffangräumen und Abfüllflächen aus Beton für LAU- und HBV-Anlagen

Für Anlagen zum Lagern, Auffüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) sowie zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) wassergefährdender Stoffe realisieren wir technisch anspruchsvolle Betonbauten. Für die Auffangräume und Abfüllflächen verwenden wir ausschließlich flüssigkeitsdichte Materialien nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

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Einbau und Instandhaltung von Verfugungen von Anlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten

In Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen sind nicht nur flüssigkeitsundurchlässige Flächen von großer Bedeutung. Auch die Abdichtungen von Fugen müssen die Anforderungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfüllen. Wir übernehmen die fachgerechte Ausführung dieser Abdichtungsarbeiten und verhindern so, dass wassergefährdende Flüssigkeiten in naheliegende Gewässer gelangen.

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Unsere Werte

Dafür stehen wir

Nachhaltig

Wir erbauen langfristige Lösungen.

Qualität

Wir bieten einen hohen Qualitätsstandard

Preis & Leistung

Wir bieten ein optimales Preisleistungsverhältnis

Daher sind wir der beste Ansprechpartner

Seit 1976 ist die H. D. Böckem GmbH mit Sitz in Siegburg auf Tiefbau, Kanalbau und Straßenbau spezialisiert – und das mit großem Erfolg. Das Tiefbauunternehmen setzt dabei seit jeher auf qualitativ hochwertige Materialien und Arbeiten und wurde bereits mit mehreren Gütesiegeln und Zertifikaten von TÜV und dem RAL-Institut ausgezeichnet. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Unternehmenspolitik ist der Umweltschutz. Bei uns profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, fachgerechte und professionelle Umsetzung sowie ganzheitliche Lösungen. Das macht uns zu Ihrem ersten Ansprechpartner für Ihr Bauvorhaben in Siegburg und Umgebung.

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Unsere Zertifizierungen

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Wir beraten Sie gerne.

 

H.D. Böckem GmbH
Tel.: 02241 59750
E-Mail: info@boeckem-tiefbau.de

 

Adresse
Dammstraße 100
53721 Siegburg

Was können wir für Sie tun?